§57a Überprüfung

Wir sind autorisiert, Begutachtungen nach §57a für alle Marken durchzuführen. Diese Begutachtungen sind in Österreich nach dem 3-2-1 Schema fällig:

1. Begutachtung – 3 Jahre nach Erstzulassung

2. Begutachtung – nach weiteren 2 Jahren

dannach erfolgt die Begutachtung jährlich

Für Taxi, Krankentransporte sowie LKW ist generell eine jährliche Überprüfung fällig.

§57a Begutachtung: € 65,- (inkl. MWSt.)

Vielen Dank für Ihre Anmeldung!